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Reisebedingungen AGB
Allgemeine Geschäfts Bedingungen / Reisebedingungen
Liebe Teilnehmer / -innen,
bitte lies die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen uns, der Firma Shiva Project , und dir zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietest Du Shiva Project den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich, oder in elektronischer Form, wie Email und Internet erfolgen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme deines Angebotes durch Shiva Project zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert Shiva Project dich mit der Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein, der sämtliche an Shiva Project von dir geleisteten Zahlungen gegen Insolvenz absichert.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Shiva Project für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Du Shiva Project die Annahme dieses neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklären. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) erfolgen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Shiva Project fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere Shiva Project nicht mehr vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann Shiva Project nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
3. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsschluss
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Shiva Project ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung im Prospekt.
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von Shiva Project ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Shiva Project ausschließlich aus dem konkreten Angebot an dich und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Leistungsträger (z. B. Pensionen, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von Shiva Project nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Shiva Project hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich Shiva Project nach § 4 Abs. 2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die Du selbstverständlich vor der Buchung informiert werden. Insbesondere behält Shiva Project vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich Shiva Project vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Shiva Project nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Shiva Project behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wirst Du unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung bist Du berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Shiva Project in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Shiva Project die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung Shiva Project gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Shiva Project. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Bei einem Zurücktreten, kann Yogisches Wissen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Shiva Project weist darauf hin, dass Du diesen Anspruch nach deiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kannst. Dabei kann Shiva Project eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert an deinem Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Dir steht es frei, nachzuweisen, dass Shiva Project ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Shiva Project behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und wird die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.3 Du kannst bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Shiva Project kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Du haften gegenüber Shiva Project. Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst Du einzelne Reiseleistungen, die dir ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von dir zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch deinerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch Shiva Project
7.1 Shiva Project behält sich vor, bis 14 Tage vor Reisebeginn wegen des Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt Shiva Project zurück, so erhältst Du die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 Shiva Project kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Shiva Project nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält Shiva Project den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird Shiva Project durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann Shiva Project für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Shiva Project ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Du deine Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten hast, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.
9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
10. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Abtretungsverbot, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Shiva Project kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Shiva Project kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass Du eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Shiva Project innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden, verbunden mit einem Abhilfeverlangen, bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber Shiva Project geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Shiva Project gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu befinden.
10.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Shiva Project ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen unter Familienangehörigen.
10.5 Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von , ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Shiva Project Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Shiva Project die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Shiva Project hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
11.2 Shiva Project informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und bei evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den in Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Shiva Project für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Shiva Project für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Shiva Project gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Shiva Project bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet , den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Shiva Project verpflichtet, dem Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an shiva-project@gmx.at kannst Du der Nutzung oder Verarbeitung deiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
15. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Shiva Project findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Shiva Project vereinbart.
Reiseveranstalter:
Firma: Shiva Project
Inhaberin: Beret Ohlendorf
Drosselgasse 7
D-20358 Eicklingen
Tel.: +49 (0) 1578 9072 676
Email: shiva-project@gmx.de
Internet: www.shiva-project.yoga